Auch wenn Sie selbst nicht über eine eigene Immobilie verfügen, die Sie veräußern möchten: Vielleicht kennen Sie jemanden, der aktuell vor der Frage steht, wie ein Haus, ein Grundstück oder eine Wohnung gewinnbringend verwertet werden kann. Oder Ihnen ist, zum Beispiel in Ihrer Nachbarschaft ein Objekt aufgefallen, das seit Längerem unbewohnt wirkt. Dann geben Sie uns einen Tipp über diese Immobilie - wir freuen uns über Ihre Empfehlung und sichern Ihnen eine Prämie für Ihren Immobilientipp bei einem Verkaufsabschluss zu. Ihr Tipp kann für uns bzw. unsere vorgemerkten Interessenten von erheblicher Bedeutung sein, daher honorieren wir Ihnen Ihre Empfehlung im Fall eines erfolgreichen Verkaufsabschlusses mit einer Prämie in der Höhe von 10% der Verkäuferprovision.
So läuft der Tippgeber-Prozess ab
Sie treten mit unserer Immobilienkanzlei in Kontakt, um uns die betreffende Immobilie als Tipp zu nennen und wir prüfen umgehend, ob uns die Immobilie bereits als verkäuflich bekannt ist. Wenn dies nicht der Fall ist, überprüfen wir Ihren Immobilientipp, wobei wir selbstverständlich mit größtmöglicher Diskretion vorgehen. Sie werden dabei nicht als Tippgeber genannt, außer Sie wünschen das. Anschließend melden wir uns bei Ihnen, im Idealfall mit der Bestätigung, dass wir einen Vermittlungsauftrag erhalten haben. Sobald das betreffende Objekt erfolgreich durch unsere Immobilienkanzlei Alexander Kurz GmbH vermittelt wurde, wird Ihnen nach Rechnungslegung und Zahlungseingang der Verkäuferprovision die zehnprozentige Tippgeberprovision ausbezahlt.
Sie erreichen uns dazu per E‑Mail an
office@immobilien-kurz.com oder telefonisch unter
+43 662 829500.